Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 03/2021
Mietgegenstand:
Das Mietverhältnis beginnt am und endet entsprechend der vereinbarten Zeiten aus dem Mietvertrag. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt durch Abholung der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht vertragsmäßig zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Termin/Uhrzeit nicht vertragsgemäß für die Abholung durch den Vermieter bereit, so ist pro 60 Minuten Überschreitung eine Pauschale in Höhe von 30€ je angefangene Stunde zur Zahlung fällig.
Eine Verlängerung der Mietdauer über den vereinbarten Beendigungszeitpunkt hinaus muss mit dem Vermieter schriftlich oder in Textform vereinbart werden. Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses über den Beendigungszeitpunkt hinaus ist ausgeschlossen.
Der Vermieter weist darauf hin, dass der gewünschte Anlieferungsort mit einem Auto und Anhänger zugänglich sein muss. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann er die Anlieferung zum Wunschort verweigern und die Sauna an dem nächstbesten Stellplatz parken.
Unzugänglich sind unbefestigte Wege und Straßen sowie besonders starke Anstiege.
Bei Buchungen, die eine Woche vor Mietbeginn storniert werden, fällt keine Stornierungsgebühr an.
Bei Buchungen, die innerhalb von zwei Tagen vor Mietbeginn storniert werden, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Mietzinses an.
Bei Buchungen, die innerhalb von weniger als zwei Tagen vor Mietbeginn storniert werden, fällt eine Stornierungsgebühr von 100% des vereinbarten Mietzinses an.
Mit der Buchung werden 50% des Gesamtbetrages fällig. Der restliche Mietzins ist spätestens bei Übergabe des Saunaanhängers vollständig zu entrichten. Zusätzlich zu dem Mietzins muss eine Kaution in Höhe von 150,00 € hinterlegt werden, die bei ordnungsmäßiger Rückgabe in bar/innerhalb von drei Bankwerktagen vom Vermieter zurückgezahlt wird.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Übergabe auf ordnungsgemäße Funktion, Verkehrssicherheit, Vollständigkeit des Zubehörs und etwaiger Beschädigungen zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, hat der Vermieter diese unverzüglich zu beseitigen.
Der Mieter hat die Mietsache nur zu dem vereinbarten Mietzweck des Betriebs einer Sauna zu nutzen. Er hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu bedienen, sowie für die Reinigung nach §8 „Beendigung des Mietverhältnisses“ zu sorgen.
Dem Mieter ist bekannt, dass sich maximal 8 Personen gleichzeitig in der Sauna aufhalten dürfen. Bei Übergabe händigt der Vermieter dem Mieter die unbedingt zu beachtenden Gebrauchshinweise aus.
Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden, die durch ihn, Mitbenutzer/Gäste und/oder Besucher, die mit der Mietsache in Berührung gekommen sind schuldhaft verursacht worden sind.
Schäden und Funktionsstörungen an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, dem Vermieter umfassend Auskunft über Ursache und Verursacher des Schadens zu geben.
Bei Beschädigung oder Diebstahl hat der Mieter alles zu tun, den Verursacher namhaft zu machen. Er haftet für Schäden, die durch Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen. Sofern der Vermieter infolge der Unterlassung nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Mieter weder eine Mietminderung geltend machen noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten (sog. Kern- bzw. Kardinalspflichten, d.h. wesentlicher vertragliche Pflichten, welche die vertragsmäßige Durchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut).
Dieser Haftungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht ein, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Der Haftungsausschluss greift des Weiteren nicht ein bei Schäden, für die der Vermieter eine Versicherung abgeschlossen hat.
Soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel erstreckt, die bei Vertragsschluss bzw. Übergabe der Mietsache bestanden, haftet der Vermieter unbeschadet der vorherigen Sätze nicht für leichte Fahrlässigkeit.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
Der Saunaanhänger ist dem Vermieter spätestens am letzten Tag der Mietdauer mit sämtlichem Zubehör funktionstüchtig zu übergeben.
Im Falle einer nicht ordnungsmäßigen Reinigung oder grober Verschmutzung kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, um seinen Mehraufwand abzudecken.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich solcher über die vorzeitige Beendigung desselben bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform. Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.